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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes zwischen Hr. Leo Bucher und seinen Kunden abgeschlossenen Vertrages. Darüber hinausgehende Abmachungen, Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann gültig, wenn sie von Hr. Leo Bucher schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Wirksamkeit. Sollte Hr. Leo Bucher eine Firma gründen oder sich die Gesellschaftsform ändern behalten die Verträge trotzdem weiterhin ihre Gültigkeit. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. AGB von Kunden haben auch dann keine Gültigkeit wenn ihnen Leo Bucher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
1. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Werbung und erklärt, Leo Bucher von allen Ansprüchen die im Zusammenhang mit der betreffenden Werbung gegenüber Leo Bucher geltend gemacht werden könnten, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt im besonderen für die Nutzungsrechte der Texte und Bilder die vom Auftraggeber für die Erstellung der Links verwendet werden und räumt für die Vertragsdauer Leo Bucher das zeitlich und örtlich unbeschränkte und unentgeltliche Werknutzungsrecht daran ein. Leo Bucher übernimmt keinerlei Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Bilder und Daten.
2. Beschränkungen: Ausgeschlossen sind Werbetexte die Menschenrechte oder Grundrechte verletzen; jede diskriminierende Werbung; Werbung für Alkohol, Nikotin oder andere süchtigmachende Stoffe und Arzneimittel; Werbung für therapeutische Behandlungen für die eine ärztliche Verschreibung notwendig ist; Werbung für Waffen, Kriegsspielzeug und alle Texte die Gewalt verherrlichen; rechtsradikale Texte und Bilder; Werbung die den Schutz der Umwelt gefährdet. Leo Bucher ist nicht verpflichtet die Werbetexte und Bilder zu kontrollieren, hat aber das Recht Texte oder Bilder die gegen diese Beschränkungen verstoßen nicht anzunehmen oder, ohne vorhergehende Ankündigung zu entfernen.
3. Für den möglichen, gänzlichen oder teilweisen Ausfall der Werbeschaltung deren Ursache nicht bei Leo Bucher liegenden technischen Mängel (auch höhere Gewalt), oder Sonstiges wird jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Der Entgeltanspruch von Leo Bucher bleibt dabei unberührt.
4. Die Preise für die Leistungen von Leo Bucher werden im Einzelnen per Vertrag vereinbart und sind innerhalb einer Woche ab Vertragsabschluss für 1 Jahr im voraus zu bezahlen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich kündigt. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Werbeschaltung. Leo Bucher ist berechtigt alle 12 Monate das Jahresentgelt anzupassen, muss dies dem Auftraggeber aber mindestens 60 Tage vor Ablauf der Mindestvertragsdauer bekannt geben. Der Auftraggeber hat seinerseits im Falle einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann den Vertrag mit Ende der Mindestvertragsdauer ohne Rücksicht der 30 Tagesfrist schriftlich kündigen. Sobald der Auftraggeber das aktuelle Jahresentgelt überwiesen hat nimmt er die neuen Entgelte zur Kenntnis und geht eine neue 12 Monatsbindung ein.
5. Außerordentliche Vertragsauflösung: Leo Bucher ist berechtigt den Vertrag aufzulösen wenn trotz Mahnung innerhalb von 14 Tagen das Jahresentgelt nicht geleistet wird. Wenn der Auftraggeber sitten- oder rechtswidrige Texte veröffentlichen will und wenn Rechte dritter Personen (egal welcher Art) verletzt werden.
6. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Leo Bucher und seinen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für sämtliche allfällige Streitigkeiten gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Liezen als vereinbart.
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